Nachhilfebörse des Ehemaligenvereins gestartet (8.5.2021)

Auf Anfrage des Schulelternbeirats der Alten Landesschule haben wir in Abstimmung mit der Schule eine Nachhilfebörse ins Leben gerufen. Eltern von Schülern, die durch die Corona-Pandemie zusätzlichen Lernbedarf haben, können nun über This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. um Unterstützer und Unterstützerinnen aus dem Pool der Ehemaligen nachsuchen. Wichtig sind konkrete Angaben über die Art der gesuchten Hilfe:

  • Jahrgang
  • Fächer
  • Einzel- oder Gruppenunterricht
  • Telefonnummer

Ehemalige, die zur Unterstützung bereit sind (das kann auch online erfolgen), können sich an dieselbe Adresse wenden. Auch hier sind die o.g. Angaben hilfreich, zusätzlich Angaben über die Zahl der Schüler oder Schülerinnen, die betreut werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, dessen Kosten wir aber als Verein übernehmen.

Wir knüpfen dann die Kontakte zwischen den Eltern und passenden Ehemaligen. Dies erfolgt in einer Mail, die gleichzeitig an die Nachhilfelehrer/innen und die Eltern gesandt wird, beide Seiten erhalten also gleichzeitig die Kontaktdaten des jeweils anderen. Selbstverständlich ist der Verein genauso wie die Nachhilfelehrer/innen streng an den Datenschutz gebunden.

Auch für 2023/2024 wieder vertraglich geregelt: Bezuschussung durch das Landesprogramm "Löwenstark"

Grundsätzlich ist es in Absprache mit dem Schulelternbeirat, der die Initiative zu diesem Projekt gab, so geregelt:

Für eine Einzelstunde von 60 Minuten von Studenten oder Lehrern sollen 17, für eine Zweiergruppe 26 und für eine Dreiergruppe 33 Euro anfallen. Schüler als Nachhilfelehrer sollen pro 60 Minuten nur 14 Euro erhalten.

Das Landesprogramm „Löwenstark“ ermöglicht es der Schule, zugunsten der Eltern zu jeder Nachhilfestunde einen Zuschuss von 10 Euro bei Einzelunterricht, 15 Euro bei Zweierunterricht und 20 Euro bei drei oder mehr Schülern zu vermitteln. Den Restbetrag ( 7 Euro usw.) müssen die Eltern direkt mit dem Nachhilfelehrer/der Nachhilfelehrerin abrechnen, der Zuschuss wird monatlich rückwirkend durch den Verein an die Nachhilfekräfte gezahlt

Die Zuschussverwaltung wird durch den Ehemaligenverein als ehrenamtlicher „Dienstleister“ organisiert. Das erfordert für uns als Verein, aber auch für die Nachhilfelehrer und -lehrerinnen, einen organisatorischen Mehraufwand, der aber notwendig ist, um die finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Durch die Teilnahme an diesem Projekt ist es auch erforderlich, dass uns die Nachhilfelehrerinnen und -lehrer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen – sonst können sie nicht daran teilnehmen.

(Stand: 7.11.2023)

 


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